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   OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03   

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https://dejure.org/2003,12507
OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03 (https://dejure.org/2003,12507)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2003 - 21 U 1790/03 (https://dejure.org/2003,12507)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2003 - 21 U 1790/03 (https://dejure.org/2003,12507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Äußerungen in dem Buch "Bist Du der König der Juden?"; Unterlassungsanspruch bei der Verbreitung ehrenrühriger Behauptungen; Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Wissenschafts- und Kunstfreiheit; Postmortales Persönlichkeitsrecht eines ...

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 1004; ; StGB § 186; ; StGB § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Äußerungen über einen Hauptdarsteller bei den Oberammergauer Passionsspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Als eine derart eigene Behauptung gilt es auch, wenn eine Sachdarstellung in der Form einer eingehenden Wiedergabe einer Zeugenaussage gegeben wird, jedenfalls dann, wenn der Leser aber der Gesamtdarstellung den Eindruck entnimmt, Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung hätten sich nicht ergeben (BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 16.4 und Senat AfP 1997, 636 = NJW 1996, 1487 - Sex-Papst, zu LS 2).
  • OLG München, 26.01.1994 - 21 U 5534/93

    Zeitliche Begrenzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes

    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Dieses Recht des Verstorbenen steht den streitgegenständlichen Äußerungen auch heute, 14 Jahre nach seinem Tode, entgegen (vgl. Senat NJW-RR 1994, 925 - Schreckliches Mädchen).
  • OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"

    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Als eine derart eigene Behauptung gilt es auch, wenn eine Sachdarstellung in der Form einer eingehenden Wiedergabe einer Zeugenaussage gegeben wird, jedenfalls dann, wenn der Leser aber der Gesamtdarstellung den Eindruck entnimmt, Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung hätten sich nicht ergeben (BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 16.4 und Senat AfP 1997, 636 = NJW 1996, 1487 - Sex-Papst, zu LS 2).
  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4775/95

    Persönlichkeitsrecht eines Vereins - Abgrenzung zwischen der Wiedergabe fremder

    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf.
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf.
  • OLG München, 15.01.1999 - 21 U 6056/98
    Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
    Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf.
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Ungeachtet dessen hat das Landgericht - der Senat hat diese Frage in den Vorverfahren offen lassen können (Senat v. 29.05.2018 - 15 U 65/17, BeckRS 2018, 10541 Rn. 454; v. 29.05.2018 - 15 U 64/17, BeckRS 2018, 17910 Rn. 475), sich aber bereits in den Urteilen vom 22.06.2022 (15 U 65/17 (n.v.) und 15 U 135/22 (n.v.)) entsprechend positioniert - zu Recht im Ausgangspunkt der Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen unwahrer Tatsachenbehauptungen über den Erblasser und damit auch für etwaige Fehlzitate außerhalb des nicht eröffneten Bereichs des § 186 StGB (zu einem solchen Fall postmortaler Beeinträchtigung OLG München v. 17.09.2003 - 21 U 1790/03, juris Rn. 27 f. zu Behauptung antisemitischer Angriffe im Anschluss an die Progromnacht) bzw. postmortal wohl folgerichtig eher nur des § 189 StGB auferlegt.

    Soweit das Oberlandesgericht München im Urteil vom 17.09.2003 (21 U 1790/03, juris Rn. 27) in bestimmten Fällen nach dem Ausfall sämtlicher direkter Zeugen zu einem Vorfall mit potentiellen Auswirkungen auf den postmortalen Achtungsanspruch des Betroffenen weitergehende Darlegungslasten angenommen hat, weil man den Angehörigen keinen Negativbeweis auferlegen dürfe, kann die Berechtigung einer so weitgehenden Rückausnahme dahinstehen.

  • LG Berlin, 29.11.2022 - 27 O 339/21

    Fussballerfrau - Unterlassungsanspruch aus postmortalem Persönlichkeitsschutz

    Den Wahrheitsgehalt einer zu seiner Verzerrung führenden Tatsachenbehauptung hat hingegen unter Heranziehung der Wertung des § 186 StGB der sich Äußernde zu beweisen (ebenso OLG München, Urteil vom 17.09.2003, Az. 21 U 1790/03, Rn. 27).
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